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Menschenrechtsprüfung (HRDD)

Erreichen Sie lückenlose HRDD-Compliance

Möchten Sie Ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence, HRDD) umfassend und effizient erfüllen? Mit Position Green wird das mühelos möglich. Unsere Software erfasst sämtliche HRDD-relevanten Auswirkungen in Ihrer Lieferkette und liefert Ihnen verwertbare Daten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Compliance – von der lokalen Gesetzgebung bis hin zu internationalen Rechtsrahmen.

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Steuern Sie Ihren HRDD-Prozess von A bis Z

Nach der schnellen und einfachen Einrichtung unserer HRDD-Software erhalten Sie sofort einen umfassenden Überblick über die Risiken und Chancen in Ihrer Lieferkette. Entwickelt von HRDD-Experten, automatisiert unsere Software die Bewertung und unterstützt Ihre Lieferanten dabei, ihre Bilanz zu verbessern. So verbinden Sie Wertschöpfung und Nachhaltigkeit nahtlos.

Passen Sie Ziele und Berichte mühelos an lokale Gesetze an und bereiten Sie sich entspannt auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Einblick in unsere HRDD-Software zu erhalten.

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Einfache Vorlagen für Lieferantenbefragungen

Starten Sie direkt mit der Bewertung Ihrer Lieferanten. Nutzen Sie Umfragevorlagen nach OECD-Richtlinien, um Menschenrechtsrisiken und -leistungen anhand relevanter Kennzahlen zu analysieren. So erfassen Sie präzise Lieferantendaten und treffen fundierte Entscheidungen.

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Kontextabhängige Risikobewertung

Verschaffen Sie sich einen Überblick zu Lieferanten in Hochrisiko-Umgebungen. Bewerten Sie Lieferanten anhand international anerkannter Indizes. Unsere integrierten Best Practices und voreingestellten KPIs basieren auf diesen Standards. Ein Länderrisiko-Score unterstützt Sie dabei, zentrale Aspekte wie Arbeitnehmerrechte und Korruption zu verstehen.

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Flexibles und transparentes Datenmanagement

Nutzen Sie unsere anpassbare Datenerhebungsstruktur, einfache Darstellungen und anpassbare Dashboards – so können Sie mühelos die Einhaltung der Vorschriften messen und nachweisen. Mit dynamischen Exportfunktionen erstellen Sie zuverlässige Berichte und sichere Abrechnungen, die allen Vorschriften entsprechen.

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Nutzen Sie unser Wissen rund um Nachhaltigkeit

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Unsere Fachleute sind für Sie da

Entwickeln Sie HRDD und Risikobewertung strategisch weiter. Mit unseren erfahrenen Fachleuten ziehen Sie größtmöglichen Nutzen aus den gemeldeten Daten – von der Einhaltung der Menschenrechte bis zur Wirkung im größeren Maßstab.
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Unsere E-Learning-Kurse erhöhen die Menschenrechts-Kompetenz in Ihrem Unternehmen. Schaffen Sie die Grundlage für Compliance und Berichterstattung mit wirtschaftlichem Mehrwert.

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HRDD auf einen Blick

Was ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (HRDD)?

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence, kurz: HRDD) ist vor allem ein Managementinstrument, mit dem Unternehmen negative Menschenrechtsfolgen ihres Handelns minimieren können.

HRDD umfasst die Identifizierung, Bewertung, Verhinderung, Minderung und Behebung negativer Menschenrechtsfolgen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Prozess die Pflicht, getroffene Maßnahmen zu nennen. Zentral sind dabei der Aufbau einer starken internen Menschenrechtskultur und der regelmäßige Austausch mit potenziell betroffenen Personen.

Negative Menschenrechtsfolgen bemessen sich an den international anerkannten Menschenrechten nach der Internationalen Charta der Rechte und den grundlegenden Übereinkommen der ILO (International Labour Organization). Dazu gehören der Schutz vor Zwangs- und Kinderarbeit, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Darüber hinaus ist es Unternehmen untersagt, Land- oder Kulturrechte indigener Völker, die Gedankenfreiheit ihrer Mitarbeiter und das Recht auf eine gesunde Umwelt negativ zu beeinflussen.

Unternehmen haben Einfluss auf die Einhaltung diverser Menschenrechte. Daher ist die HRDD bedeutend, wenn bestehende und potenzielle negative Folgen identifiziert und reduziert werden sollen.

Ein ESRS-Reporting ist für alle von der CSRD erfassten Unternehmen verpflichtend und muss im Management-Bericht integriert werden. Aufgrund der Prüfung mit begrenzter Sicherheit müssen die Unternehmen außerdem im gesamten Prozess noch mehr Wert auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen.

Der Materialitätsbegriff der ESRS ist breiter gefasst als in den GRI-Standards. Er beruht auf der doppelten Materialität aus der Wirkungs- und Finanzperspektive. Die doppelte Materialitätsprüfung gibt Unternehmen einen besseren Überblick zu Wirkung, Chancen und Risiken entlang ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Diese hängen von den Geschäftsbeziehungen, Standorten und anderen Faktoren ab.

Welchen Umfang haben die HRDD-Anforderungen?

Im Jahr 2011 veröffentlichten die Vereinten Nationen ihre Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht. Diese verlangen, dass Unternehmen die Menschenrechte respektieren sollen. Die HRDD wird als entsprechender Rahmen bereitgestellt. Wenig später übernahm auch die OECD diesen Rahmen.

Auch auf nationaler Ebene gibt es immer mehr Gesetze, die Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verpflichten. Darüber hinaus ist die HRDD in das Verständnis der EU von ihrem Green Deal integriert. Eine HRDD muss also die EU-Taxonomie-Angleichung erfüllen und ist zentraler Bestandteil der CSRD-Offenlegungspflichten.

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verpflichtet alle in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen zu einer HRDD. Darüber hinaus gibt es mehrere EU-Nischenrichtlinien und -vorschläge, die Unternehmen im Rahmen einer HRDD erfüllen sollten. Dazu zählen etwa die EU-Entwaldungsverordnung sowie die vorgeschlagenen Einfuhrverbote für Produkte und Materialien im Zusammenhang mit Zwangsarbeit.

Akteure innerhalb der Lieferkette von Unternehmen werden mit betroffen sein, wenn Unternehmen auf verbindliche HRDD-Gesetze reagieren. Schließlich verlangen diese Unternehmen zunehmend die gleichen Standards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette.

Wie verhält sich die HRDD zur CSDDD?

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verlangt von Organisationen in ihrem Geltungsbereich Sorgfaltspflichtprüfungen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt bzw. Nachhaltigkeit Sorgfaltspflicht – und zwar in den eigenen Betrieben wie auch in ihrer Lieferkette. Die HRDD ist der Rahmen, den die CSDDD Unternehmen für korrekte Sorgfaltspflichtprüfungen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt auferlegt.

Die HRDD ist in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verankert. Sie steht in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen – diese bilden den Rahmen der CSDDD-Vorschriften. Wenn Sie die HRDD bereits in Ihre Reporting-Toolbox integrieren, sind Sie also in einer starken Position, um die neue Richtlinie einzuhalten.

Lernen Sie alles Wichtige über die HRDD

So geht eine effektive HRDD

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