Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence, kurz: HRDD) ist vor allem ein Managementinstrument, mit dem Unternehmen negative Menschenrechtsfolgen ihres Handelns minimieren können.
HRDD umfasst die Identifizierung, Bewertung, Verhinderung, Minderung und Behebung negativer Menschenrechtsfolgen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Prozess die Pflicht, getroffene Maßnahmen zu nennen. Zentral sind dabei der Aufbau einer starken internen Menschenrechtskultur und der regelmäßige Austausch mit potenziell betroffenen Personen.
Negative Menschenrechtsfolgen bemessen sich an den international anerkannten Menschenrechten nach der Internationalen Charta der Rechte und den grundlegenden Übereinkommen der ILO (International Labour Organization). Dazu gehören der Schutz vor Zwangs- und Kinderarbeit, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Darüber hinaus ist es Unternehmen untersagt, Land- oder Kulturrechte indigener Völker, die Gedankenfreiheit ihrer Mitarbeiter und das Recht auf eine gesunde Umwelt negativ zu beeinflussen.
Unternehmen haben Einfluss auf die Einhaltung diverser Menschenrechte. Daher ist die HRDD bedeutend, wenn bestehende und potenzielle negative Folgen identifiziert und reduziert werden sollen.
Ein ESRS-Reporting ist für alle von der CSRD erfassten Unternehmen verpflichtend und muss im Management-Bericht integriert werden. Aufgrund der Prüfung mit begrenzter Sicherheit müssen die Unternehmen außerdem im gesamten Prozess noch mehr Wert auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen.
Der Materialitätsbegriff der ESRS ist breiter gefasst als in den GRI-Standards. Er beruht auf der doppelten Materialität aus der Wirkungs- und Finanzperspektive. Die doppelte Materialitätsprüfung gibt Unternehmen einen besseren Überblick zu Wirkung, Chancen und Risiken entlang ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Diese hängen von den Geschäftsbeziehungen, Standorten und anderen Faktoren ab.