Die EU-Taxonomie Verordnung verpflichtet die Mehrheit der Großunternehmen, über die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten Bericht zu erstatten. Die Anforderung gilt ausschließlich auf EU-Ebene und nicht national. Unternehmen, die der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) unterliegen, müssen im Geschäftsbericht angeben, inwieweit ihre Tätigkeiten unter die EU-Taxonomie fallen (Taxonomie-Förderfähigkeit). Außerdem müssen sie die Kriterien der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie erfüllen (Taxonomie-Angleichung). Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen, können sich dafür entscheiden, diese Informationen freiwillig offenzulegen. Das kann Vorteile bringen, wie etwa den Zugang zu Nachhaltigkeits- Finanzierungen.
Da ESG-Leistung und Nachhaltigkeit zunehmend die Agenda von Unternehmen weltweit bestimmen, dürfte die EU-Taxonomie künftig sogar über Europa hinaus angewendet werden. Allein in der EU fielen 2022 rund 11.000 Unternehmen unter die Taxonomie-Bestimmungen – diese Zahl dürfte in den kommenden Jahren auf mehr als 50.000 ansteigen.